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Kfz-Versicherung wechseln: Was bis zum 30. November zu tun ist

Lukas Mohr, unabhängiger Versicherungsmakler in Köln Lukas Mohr · Fachwirt für Versicherungen und Finanzen Aktualisiert am 5. November 2026

Die meisten Kfz-Verträge lassen sich bis zum 30. November zum Jahreswechsel kündigen. So nutzt du den Stichtag richtig – und worauf es neben dem Preis ankommt.

In diesem Artikel

Jedes Jahr im November vergleichen Millionen Autofahrer ihre Kfz-Versicherung. Der Grund: Die meisten Verträge laufen bis zum 31. Dezember, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Wer zum 1. Januar wechseln will, muss also bis zum 30. November kündigen – entscheidend ist, dass die Kündigung bis dahin beim Versicherer eingegangen ist.

Gilt der Stichtag für dich?

Schau in deinen Versicherungsschein. Steht dort als Hauptfälligkeit der 1. Januar, gilt der 30. November. Hast du das Auto unterjährig versichert, kann ein anderer Ablauftermin vereinbart sein.

Sonderkündigung: Auch außerhalb des Stichtags möglich

  • Nach einer Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Schutzes ändert, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen.
  • Nach einem Schaden: Nach Regulierung oder Ablehnung eines Schadens haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht.
  • Bei Fahrzeugwechsel: Mit dem neuen Auto kannst du auch den Versicherer wechseln.

Nicht nur auf den Preis schauen

Die günstigste Police ist nicht immer die beste. Achte auf diese Punkte:

  • Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit, etwa beim Überfahren einer roten Ampel
  • Wildschäden durch alle Tiere und Marderbiss inklusive Folgeschäden
  • Neupreisentschädigung bei neueren Fahrzeugen
  • Werkstattbindung und Rabattschutz – sie senken den Beitrag, passen aber nicht zu jedem

Deine Schadenfreiheitsklasse nimmst du mit

Beim Wechsel überträgt der neue Versicherer deine Schadenfreiheitsklasse. Du verlierst also keinen Rabatt. Die Kündigung des alten Vertrags kann ich für dich übernehmen.

Lukas Mohr, unabhängiger Versicherungsmakler in Köln
Lukas MohrGeprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) Seit 2016 in der Versicherungsbranche, davon drei Jahre in der Schadenbearbeitung und gut zwei Jahre in der Maklerbetreuung beim Versicherer. Seit 2025 unabhängiger Versicherungsmakler in Köln. Mehr über mich →
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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Versicherungsvertrags.