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Erstinformation

Statusbezogene Informationen nach § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV), § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) und Art. 247 § 13b EGBGB

Name und Anschrift

Lukas Mohr
Mohr Versicherungsmakler (Einzelunternehmen)
Körnerstraße 32
50823 Köln
Telefon: 0151 20850360 · E-Mail: info@mohrmakler.de
Internet: mohrmakler.de

Status und Registrierung

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
Registernummer: D-KYSV-PD1NI-10

Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO
Registernummer: D-F-142-LED8-98

Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO
Registernummer: D-W-142-1SGT-10

Zuständige Erlaubnisbehörde: Industrie- und Handelskammer zu Köln, Unter Sachsenhausen 10–26, 50667 Köln

Vermittlerregister

Die Eintragungen können Sie überprüfen beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon 0180 600 585 0 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf), www.vermittlerregister.info

Beteiligungen

Ich halte keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Kein Versicherungsunternehmen und kein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital meines Unternehmens.

Beratung

Als Versicherungsmakler biete ich vor der Vermittlung eine Beratung auf Grundlage einer objektiven, ausgewogenen Marktuntersuchung an. Auch vor der Vermittlung von Finanzanlagen und Immobiliardarlehen biete ich Ihnen eine Beratung an. Die Verträge kommen direkt zwischen Ihnen und dem jeweiligen Produktanbieter zustande. Ob eine Beratung stattgefunden hat, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder gegebenenfalls aus Ihrer Verzichtserklärung.

Vergütung

Versicherungen: Für die Vermittlung erhalte ich eine Courtage vom Versicherer, die in der Versicherungsprämie enthalten ist. Zusätzlich kann im Einzelfall eine gesonderte, vermittlungsunabhängige Servicevergütung vereinbart werden – das geschieht nur schriftlich und vorab.

Finanzanlagen: Die Vergütung erfolgt entweder durch Sie auf Grundlage einer gesonderten Vergütungsvereinbarung oder durch Dritte (Produktanbieter) in Form von Provisionen. Über Art und Höhe informiere ich Sie vor der Vermittlung. Zuwendungen Dritter darf ich behalten.

Immobiliardarlehen: Die Vergütung erfolgt in der Regel als Provision durch den Darlehensgeber. Ihre Höhe wird Ihnen vor Vertragsschluss im Europäischen Standardisierten Merkblatt (ESIS) mitgeteilt. Eine Vergütung durch Sie fällt nur an, wenn wir dies vorab schriftlich vereinbaren. Auf Wunsch nenne ich Ihnen die Darlehensgeber, mit denen ich zusammenarbeite.

Schlichtungsstellen

Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, www.schlichtung-finanzberatung.de