Krank. Und trotzdem flüssig.
Krankentagegeldversicherung
Wenn du länger ausfällst, laufen Miete, Kredit und Fixkosten weiter. Das Krankentagegeld schließt die Lücke – besonders für Selbstständige, die sonst ab dem ersten Tag ohne Einkommen dastehen.
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Wo die Lücke entsteht
Angestellte bekommen in den ersten sechs Wochen ihr Gehalt weiter. Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld: 70 Prozent des Bruttogehalts, höchstens 90 Prozent des Nettogehalts – und nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Wer gut verdient, merkt die Differenz deutlich. Selbstständige haben ohne eigene Absicherung oft gar keinen Anspruch.
Absicherung ab einem frei wählbaren Tag – zum Beispiel ab dem 15. oder 43. Krankheitstag.
Aufstockung ab der siebten Woche, damit das Krankengeld dein Netto erreicht.
In der PKV gibt es kein Krankengeld – das Krankentagegeld gehört hier fest in den Vertrag.
Worauf ich achte
- Tagessatz passend zu deinem tatsächlichen Nettoeinkommen – nicht zu hoch, nicht zu niedrig
- Beginn der Zahlung passend zu deinen Rücklagen
- Regelung bei Berufsunfähigkeit: Krankentagegeld endet, wo die BU-Rente beginnen sollte
- Anpassung bei steigendem Einkommen ohne neue Gesundheitsprüfung
Häufige Fragen
Brauche ich Krankentagegeld, wenn ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung habe?
Ja, beide ergänzen sich. Das Krankentagegeld zahlt bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, die Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn du voraussichtlich dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst. Wichtig ist, dass der Übergang zwischen beiden nahtlos geregelt ist.