Starkregen und Rückstau: Ist dein Haus gegen Elementarschäden versichert?
Starkregen kann jedes Haus treffen, nicht nur am Fluss. Warum die normale Wohngebäudeversicherung Überschwemmung und Rückstau nicht abdeckt und was die geplante Elementar-Pflicht bedeutet.
In diesem Artikel
Viele Hausbesitzer gehen davon aus, dass ihre Wohngebäudeversicherung bei jedem Wasserschaden zahlt. Das stimmt nicht. Die normale Gebäudeversicherung deckt Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Überschwemmung durch Starkregen, Rückstau aus der Kanalisation, Erdrutsch oder Schneedruck sind nur mit der zusätzlichen Elementarversicherung versichert.
Starkregen trifft nicht nur Häuser am Fluss
Bei heftigem Starkregen kann das Wasser überall stehen bleiben – auch in der Stadt und auf dem Hügel. Läuft es in Keller und Erdgeschoss oder drückt es durch die Kanalisation zurück ins Haus, entstehen schnell Schäden im fünf- oder sechsstelligen Bereich.
Was die Elementarversicherung abdeckt
- Überschwemmung durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässern
- Rückstau aus der Kanalisation
- Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Lawinen
- Schneedruck
Worauf du achten solltest
- Höhe der Selbstbeteiligung
- Rückstausicherung im Haus – oft eine Obliegenheit im Vertrag
- Auch die Hausratversicherung braucht den Elementarbaustein, sonst sind deine Möbel nicht versichert
Kommt die Pflicht zur Elementarversicherung?
Die Bundesregierung plant, dass Wohngebäudeversicherungen künftig grundsätzlich mit Elementarschutz angeboten werden. Im Oktober 2026 haben Justiz- und Finanzministerium dazu Eckpunkte vorgelegt; beschlossen ist noch nichts. Warten lohnt sich trotzdem nicht: Der nächste Starkregen hält sich nicht an Gesetzgebungsverfahren.
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