Kfz-Versicherung wechseln: Was bis zum 30. November zu tun ist
Die meisten Kfz-Verträge lassen sich bis zum 30. November zum Jahreswechsel kündigen. So nutzt du den Stichtag richtig – und worauf es neben dem Preis ankommt.
In diesem Artikel
Jedes Jahr im November vergleichen Millionen Autofahrer ihre Kfz-Versicherung. Der Grund: Die meisten Verträge laufen bis zum 31. Dezember, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Wer zum 1. Januar wechseln will, muss also bis zum 30. November kündigen – entscheidend ist, dass die Kündigung bis dahin beim Versicherer eingegangen ist.
Gilt der Stichtag für dich?
Schau in deinen Versicherungsschein. Steht dort als Hauptfälligkeit der 1. Januar, gilt der 30. November. Hast du das Auto unterjährig versichert, kann ein anderer Ablauftermin vereinbart sein.
Sonderkündigung: Auch außerhalb des Stichtags möglich
- Nach einer Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Schutzes ändert, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen.
- Nach einem Schaden: Nach Regulierung oder Ablehnung eines Schadens haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht.
- Bei Fahrzeugwechsel: Mit dem neuen Auto kannst du auch den Versicherer wechseln.
Nicht nur auf den Preis schauen
Die günstigste Police ist nicht immer die beste. Achte auf diese Punkte:
- Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit, etwa beim Überfahren einer roten Ampel
- Wildschäden durch alle Tiere und Marderbiss inklusive Folgeschäden
- Neupreisentschädigung bei neueren Fahrzeugen
- Werkstattbindung und Rabattschutz – sie senken den Beitrag, passen aber nicht zu jedem
Deine Schadenfreiheitsklasse nimmst du mit
Beim Wechsel überträgt der neue Versicherer deine Schadenfreiheitsklasse. Du verlierst also keinen Rabatt. Die Kündigung des alten Vertrags kann ich für dich übernehmen.
Im kostenlosen Vertragscheck prüfe ich deine bestehenden Versicherungen auf Lücken, Doppelversicherungen und Beiträge.
Kostenlose Beratung buchen →Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Versicherungsvertrags.